Heute hat der Bundesrat gewisse Lockerungen der Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beschlossen. Für den kirchlichen Bereich sind vor allem zwei Änderungen wichtig, sie gelten ab dem 1. März 2021:
- Kinder- und Jugendchöre (Sängerinnen und Sänger mit Jahrgang 2001 und jünger) dürfen proben, Aufführungen vor Publikum (und somit auch der Einsatz im Gottesdienst) bleiben aber unzulässig. - Gemäss geänderter Bundesverordnung sind Aktivitäten in der Kinder- und Jugendarbeit (Personen mit Jahrgang 2001 und jünger) wieder zulässig unter folgenden Voraussetzungen: o Eine Fachperson betreut die Kinder und Jugendlichen. o Es wird ein Schutzkonzept umgesetzt, wesentlich dabei ist das Einhalten der Maskenpflicht in Innenräumen (Personen ab 12 Jahren) sowie der Hygienevorschriften. o Feste, Tanzveranstaltungen und die Ausgabe von Speisen und Getränken sind nicht zulässig. Dank dieser Bestimmung und in diesem Rahmen sind beispielsweise auch Aktivitäten zur Firmvorbereitung möglich. Die Firmtreffen mit den Firmspendern finden in der Regel digital statt. Die Firmverantwortlichen nehmen wie gewohnt Rücksprache mit der Bischöflichen Kanzlei (Philipp Gerschwiler). Weitere Hinweise zur Umsetzung dieser Bestimmungen finden sich auf der Website der DAJU: https://daju.ch/ .
Die übrigen Massnahmen bleiben in Kraft, dementsprechend auch das Schutzkonzept für Gottesdienste inkl. der maximal zugelassenen Personenzahl von 50 Teilnehmenden am Gottesdienst.
Mit herzlichen Grüssen, im Namen der Corona-Krisengruppe
Die Seelsorgeeinheit Bad Ragaz Taminatal wird das Landesprogramm Philippinen unterstützen. Es ist wichtig, dass bei Direkteinzahlungen an das Fastenopfer der Vermerk "Pfarreiprojekt Landesprogramm Philippinen" angebracht wird, damit der Betrag dem Projekt "Ihr Drehbuch für eine bessere Zukunft" zugute kommt.
Schon heute danken wir Ihnen herzlich für die Untersützung